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   OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 7 U 98/16   

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https://dejure.org/2018,57960
OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 7 U 98/16 (https://dejure.org/2018,57960)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.07.2018 - 7 U 98/16 (https://dejure.org/2018,57960)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 7 U 98/16 (https://dejure.org/2018,57960)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; InsO § 15a
    Schadensersatz aus einem Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjährt der Schadensersatzanspruch wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld verjährt in drei Jahren! (IBR 2019, 671)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 169/09

    Sicherung von Bauforderungen: Generalunternehmer als Empfänger von Baugeld trotz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 7 U 98/16
    Der Beklagte hat zur Verwendung dieses Baugeldes nicht vorgetragen, dass er es bestimmungsgemäß verwendet hat, obgleich ihn hierfür die Darlegungslast trifft (vgl. BGH NJW 2010, 3365).
  • OLG Hamm, 31.01.2014 - 9 U 187/13

    Haftung wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 7 U 98/16
    Der Beklagte als Geschäftsführer der Fa. P... war den Bauhandwerkern auch persönlich verantwortlich; denn die Haftung für die zweckgerechte Verwendung für Baugeld trifft gerade die Organe von juristischen Personen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2014, 9 U 187/13).
  • OLG Brandenburg, 07.07.1999 - 7 U 49/99

    Subjektive Voraussetzungen bei Schutzgesetzen; Vermögensbetreuungspflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 7 U 98/16
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass etwaige Forderungen aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266 StGB durch die Ansprüche aus § 1 Abs. 1 BauFordSiG im Wege der Spezialität verdrängt würden (vgl. hierzu Brandenburgisches OLG, Urteil vom 07. Juli 1999, 7 U 49/99).
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